-


Die Villa Grisebach führt halbjährlich (Frühjahr/Herbst) Auktionen in den Bereichen Kunst des 19., 20. und 21. Jahrhunderts, Klassische und Zeitgenössische Photographie sowie „ORANGERIE. Außergewöhnliche Objekte“ durch.
Wir schätzen Ihre Kunst – vertraulich, unverbindlich und kostenlos. Senden Sie uns bitte eine Abbildung der Kunstwerke per Post oder Email. Wichtig für die Bewertung sind Angaben zu Technik, Datierung, Größe (ohne Rahmen) und relevante Zusatzinformationen. [Schätzungsanfrage] Oder rufen Sie uns einfach an: +49-30-885 915-0
Service
Die Villa Grisebach steht Ihnen gerne für alle Fragen rund um Ihre Kunst zur Seite. Wir schätzen und verkaufen Einzelwerke, Sammlungen und Nachlässe. Unser Service umfaßt den Kontakt mit weltweit anerkannten Experten und professionellen Restauratoren. Auch für Fragen von Rahmung, Konservierung, Versicherung etc. stehen wir jederzeit zur Verfügung.
Repräsentanzen
Wir in Berlin oder unsere Repräsentanten in Deutschland, der Schweiz und den USA stehen Ihnen für eine persönliche Betreuung vor Ort gerne zur Verfügung.
Vertrag
Der Versteigerungsauftrag bildet die rechtliche Grundlage Ihrer Einlieferung. In ihm sind alle Absprachen festgehalten. Mit der Unterschrift auf dem Versteigerungsauftrag beauftragen Sie das Auktionshaus, Ihr Kunstwerk auf der Auktion anzubieten und an den Höchstbietenden zu verkaufen. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie auch, rechtmäßiger Eigentümer des zur Versteigerung gelangenden Kunstwerkes zu sein.Schätzpreis
Der Schätzpreis ist die mit Ihnen besprochene und im Katalog veröffentlichte Schätzung des Kunstwerkes.Limit
Das mit Ihnen vereinbarte Limit ist der Mindestpreis, zu dem Sie bereit sind, das Kunstwerk zu verkaufen (vor Abzug von Kommission und Auslagen). Das Limit ist vertraulich zwischen Einlieferer und Auktionshaus. Das Limit liegt unter oder beim unteren Schätzpreis, der im Katalog veröffentlich ist.Zuschlag / Hammerpreis
Der Zuschlag (Hammerpreis) ist der Preis, zu dem der Auktionator das Los zuschlägt. Von ihm werden Kommission, ggf. Folgerechtsabgabe und Auslagen sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer abgezogen.
Kommission
Die Einlieferungskommission wird von dem Hammerpreis abgezogen. Sie ist das Entgelt, das dem Auktionshaus für seine Bemühungen zukommt.
Folgerechtsabgabe
Die Villa Grisebach erhebt zur anteiligen Abgeltung der gesetzlichen Folgerechtsabgabe eine pauschale Gebühr in Höhe von 1,5% auf den Hammerpreis, ggf. zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, maximal EUR 6.250, auf alle Originalwerke der bildenden Kunst und der Photographie, deren Urheber noch nicht 70 Jahre vor dem Ende des Kalenderjahres des Verkaufs verstorben sind, und führt sie ab. Der Einlieferer ist damit von der eigenen Verpflichtung zur Zahlung der Folgerechtsabgabe befreit.
Transport
Wir sind Ihnen gerne bei der Auswahl und Beauftragung einer fachgerechten und günstigen Transportweise Ihrer Kunstwerke behilflich. Die Kosten für den Transport gehen zu Ihren Lasten.
Versicherung
Ihr Kunstwerk ist, während es in der Obhut der Villa Grisebach ist, durch uns zum Limit versichert. Auf Wunsch und auf Kosten des Einlieferers kann eine Versicherung zum oberen Schätzpreis vereinbart werden.
Katalog
Jedes Kunstwerk wird im Katalog wissenschaftlich beschrieben und abgebildet. Die Kosten für die Abbildung gehen zu Ihren Lasten. Die angebotenen Kunstwerke werden auch im Internet veröffentlicht.
Nach der Auktion
Wir informieren Sie unmittelbar nach der Auktion, ob und zu welchem Betrag Ihr Kunstwerk versteigert wurde. Binnen sieben Wochen nach der Auktion erfolgt die Auszahlung des Erlöses – Voraussetzung ist der vollständige Zahlungseingang des Käufers.
Nachverkauf
Auf der Auktion nicht verkaufte Arbeiten werden zwei Monate nach der Auktion im Nachverkauf angeboten.
-

